Verpackungshinweise
Hinweise zur Rücknahme von Verpackungen
Stand: 25.10.2026
Nach dem Verpackungsgesetz (§ 15 VerpackG) nehmen wir folgende Verpackungen von Endverbrauchern unentgeltlich zurück:
- Transportverpackungen, z. B. Paletten und Großverpackungen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
- Verkaufs- und Umverpackungen, die wegen Systemunverträglichkeit nicht an einem dualen System beteiligt werden können,
- Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter,
- Mehrwegverpackungen.
Sie können diese Verpackungen am Ort der Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe zurückgeben, oder nach Absprache bei uns: Schillerstraße 57
35428 Langgöns
Deutschland. Wir führen sie der Wiederverwertung zu.
Unsere übrigen Versand- und Verkaufsverpackungen sind bei einem dualen System lizenziert. Sie gehören je nach Material in die Wertstoff- bzw. Gelbe Tonne, in das Altpapier oder in den Glascontainer.