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Federkugeln aus aktueller Produktion – frisch im 2-Wochen-Takt

Verpackungshinweise

Hinweise zur Rücknahme von Verpackungen

Stand: 25.10.2026

Nach dem Verpackungsgesetz (§ 15 VerpackG) nehmen wir folgende Verpackungen von Endverbrauchern unentgeltlich zurück:

  • Transportverpackungen, z. B. Paletten und Großverpackungen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die wegen Systemunverträglichkeit nicht an einem dualen System beteiligt werden können,
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter,
  • Mehrwegverpackungen.

Sie können diese Verpackungen am Ort der Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe zurückgeben, oder nach Absprache bei uns: Schillerstraße 57
35428 Langgöns
Deutschland. Wir führen sie der Wiederverwertung zu.

Unsere übrigen Versand- und Verkaufsverpackungen sind bei einem dualen System lizenziert. Sie gehören je nach Material in die Wertstoff- bzw. Gelbe Tonne, in das Altpapier oder in den Glascontainer.

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